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Barrierefreies Wohnen im Kreis Konstanz: Fördermöglichkeiten im Überblick

Wer im Alter oder nach einer Erkrankung in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, steht oft vor einer entscheidenden Frage: Wie lässt sich das Zuhause so anpassen, dass es sicher und selbstständig bewohnbar bleibt – und wer hilft dabei finanziell? Gerade im Kreis Konstanz und der Bodenseeregion, wo viele Menschen eng mit ihrer Heimat verwurzelt sind, ist der Wunsch nach einem Verbleib in der vertrauten Umgebung besonders ausgeprägt. Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die den barrierefreien Umbau erheblich erleichtern können.

Was gilt als förderfähige Maßnahme?

Bevor es um konkrete Programme geht, lohnt ein Blick darauf, welche Umbauten überhaupt bezuschusst werden. Typische Maßnahmen sind:

  • Einbau von Treppenliften oder Plattformhebebühnen
  • Schwellenlose Zugänge und Türverbreiterungen
  • Umbau von Badezimmern (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Pflegebett-Stellfläche)
  • Anlegen von Rampen und rutschhemmenden Bodenbelägen
  • Verbesserung der Beleuchtung und Orientierungssysteme

Viele dieser Anpassungen lassen sich kombinieren – und genau hier können auch mehrere Fördertöpfe gleichzeitig genutzt werden.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Der erste Anlaufpunkt für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ist die Pflegeversicherung. Nach § 40 SGB XI übernehmen Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann dieser Betrag auf bis zu 16.720 Euro vervierfacht werden.

Entscheidend: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Wer erst nach dem Umbau beantragt, riskiert eine Ablehnung. Das Bundesgesundheitsministerium stellt dazu klare Informationen bereit, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Pflegegrad 1 reicht aus

Ein häufiges Missverständnis: Für den Zuschuss der Pflegekasse ist kein hoher Pflegegrad notwendig. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch, sofern die geplante Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder eine vollstationäre Unterbringung verhindert.

KfW: Förderprogramm kehrt 2026 zurück

Lange Zeit war das KfW-Programm zur Barrierereduzierung eingefroren. Mit dem Bundeshaushalt 2026 kommt es zurück: Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Eigentümer wieder Investitionszuschüsse für barrierefreie Umbauten beantragen.

Das Programm 455-B „Barrierereduzierung" der KfW bezuschusst förderfähige Investitionskosten von bis zu 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wer größere Maßnahmen plant, kann alternativ auf den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" zurückgreifen, der förderfähige Kosten bis 50.000 Euro bei vergünstigten Zinsen ermöglicht.

Diese Bundesförderung steht Eigentümern und – je nach Konstellation – auch Mietern offen, sofern der Vermieter zustimmt.

L-Bank Baden-Württemberg: Landesförderung nutzen

Wer in Baden-Württemberg wohnt und Wohneigentum besitzt oder erwirbt, kann zusätzlich von der Eigentumsfinanzierung BW mit Zusatzförderung Barrierefreiheit der L-Bank profitieren. Dieses Landesprogramm richtet sich an Käufer von Bestandsimmobilien, die diese im Zuge des Erwerbs barrierereduzierend umbauen.

Förderfähig sind unter anderem das Entfernen von Schwellen, die Umgestaltung von Bädern sowie die Anpassung von Türbreiten. Details dazu finden sich direkt bei der L-Bank Baden-Württemberg, die als Förderbank des Landes auch persönliche Beratung anbietet.

Kreis Konstanz: Lokale Anlaufstellen und Beratung

Für Bewohner des Landkreises Konstanz gibt es darüber hinaus spezifische regionale Möglichkeiten. Der Landkreis Konstanz fördert unter bestimmten Voraussetzungen den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum – etwa bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einem anerkannten Pflegegrad. Informationen zur Wohnraumförderung des Landkreises Konstanz gibt es direkt beim Landratsamt.

Besonders wertvoll ist der kostenlose Wohnberatungsservice des Stadtseniorenrates Konstanz. Dort helfen Fachleute dabei, den individuellen Bedarf zu analysieren, geeignete Umbaumaßnahmen zu identifizieren und den Weg durch den Förderdschungel zu navigieren. Die Wohnberatung des Stadtseniorenrates Konstanz ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und speziell auf die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen ausgerichtet.

Förderungen kombinieren – so holen Sie das Maximum heraus

Das eigentliche Potenzial liegt in der Kombination verschiedener Programme. Wer beispielsweise einen Treppenlift einbauen lässt, kann gleichzeitig:

  1. Den Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) beantragen
  2. Einen KfW-Investitionszuschuss (bis 25.000 €) nutzen
  3. Ggf. eine L-Bank-Förderung in Anspruch nehmen

Wichtig dabei: Die meisten Programme schließen sich nicht gegenseitig aus – solange die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Eine gute Vorbereitung und professionelle Beratung zahlt sich hier buchstäblich aus.

Erst beraten lassen, dann bauen

Wer in der Region Konstanz und am Bodensee plant, sein Zuhause barrierefrei umzugestalten, sollte nicht einfach loslegen. Die Beratung durch einen Fachbetrieb für Rehatechnik oder einen Wohnberater hilft dabei, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren – und im zweiten Schritt die Förderanträge in der richtigen Reihenfolge zu stellen. Denn eines gilt für alle Programme gleichermaßen: Antrag vor Baubeginn ist keine bürokratische Floskel, sondern die entscheidende Voraussetzung für die Auszahlung.

Der barrierefreie Umbau ist eine Investition in Selbstständigkeit und Lebensqualität – mit der richtigen Förderung oft deutlich erschwinglicher als zunächst gedacht.