Förderung & Finanzierung
Die Anschaffung einer Hebebühne, eines Treppenlifts oder eines Rehabilitationsgeräts ist eine wichtige Investition – eine, die häufig erheblich durch öffentliche Fördermittel, Krankenkassen und Pflegeversicherungen unterstützt werden kann. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungswege in Deutschland und der Schweiz.
Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die soziale Pflegeversicherung ist für viele Antragsteller die wichtigste Förderquelle. Wer einen anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) besitzt, kann einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Darunter fallen Treppenlifte, Plattformlifte, Hubliftanlagen und vergleichbare Geräte, die den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 € pro Person und Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen kumuliert werden – das ergibt einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 € für eine einzige Umbaumaßnahme.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag wird formlos direkt bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Kauf, da eine rückwirkende Förderung in der Regel nicht möglich ist. Legen Sie dabei ein Angebot, eine ärztliche Verordnung oder ein fachliches Gutachten bei. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
Krankenkasse: Hilfsmittelversorgung
Bestimmte Rehatechnik-Produkte – insbesondere medizinisch notwendige Geräte wie Gehhilfen, Rollstühle oder spezielle Rehabilitationsgeräte – sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Eigenanteile. Privat Versicherte sollten ihren Tarif auf entsprechende Leistungen prüfen.
KfW-Kredit: Altersgerecht Umbauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit für barrierefreie Umbauten. Förderfähig sind unter anderem der Einbau von Liftanlagen und die Schaffung barrierefreier Zugänge. Kreditbeträge von bis zu 50.000 € bei attraktiven Konditionen sind möglich. Anträge müssen vor Baubeginn über Ihre Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW.
Regionale Förderprogramme in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg sowie einzelne Landkreise – darunter der Kreis Konstanz – bieten ergänzende Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und Pflege an. Diese sind häufig einkommensabhängig und ergänzen die Bundesförderung. Wir empfehlen, sich zusätzlich beim zuständigen Sozialamt oder beim Bundesverband Barrierefrei über aktuelle Möglichkeiten zu informieren.
Förderung in der Schweiz
Für Kunden im angrenzenden schweizerischen Raum bestehen ebenfalls Unterstützungsmöglichkeiten: Die IV (Invalidenversicherung) und die Krankenkassen können je nach Situation Hilfsmittel finanzieren oder bezuschussen. Auch kantonale Sozialhilfeprogramme und die Pro Senectute bieten Beratung und finanzielle Hilfe. Sprechen Sie uns an – wir kennen die grenzregionale Situation und beraten Sie individuell.
Jetzt Förderung prüfen lassen
Der Förderdschungel kann schnell unübersichtlich werden. Als regionaler Anbieter mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Situation passenden Fördermittel zu identifizieren und Anträge korrekt einzureichen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Abrechnung.