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Treppenlift oder Plattformlift – Welche Lösung passt zu Ihnen?

Wer zu Hause oder in einer Einrichtung Treppen nicht mehr sicher überwinden kann, steht früher oder später vor einer wichtigen Entscheidung: Treppenlift oder Plattformlift? Beide Systeme lösen dasselbe Problem, sind aber für sehr unterschiedliche Situationen konzipiert. Die Wahl des richtigen Systems hängt von der Mobilität der betroffenen Person, der Treppengeometrie und dem baulichen Umfeld ab – Fehler bei dieser Entscheidung können teuer werden.

Der Treppenlift: Klassiker für sitzmobile Nutzer

Der Treppenlift – technisch ein Sitzlift – transportiert Personen auf einem gepolsterten Sitz entlang einer Schiene, die an der Treppenwange oder dem Treppenauge montiert wird. Das Sitzen und Aufstehen vom Lift muss die nutzende Person selbstständig oder mit leichter Unterstützung bewältigen können.

Das ist gleichzeitig die zentrale Einschränkung: Wer dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist und sich nicht eigenständig umsetzen kann, kommt mit einem klassischen Sitzlift nicht weiter.

Bauliche Voraussetzungen

Für einen Sitzlift reicht in vielen Fällen eine Treppenbreite ab 70 cm – in engen Altbauten oft ausreichend. Die Schiene wird wandseitig oder mittig montiert; der Resttreppenweg für andere Personen bleibt in der Regel nutzbar. Gerade Treppen sind einfacher und günstiger auszustatten als Kurven- oder Wendeltreppen, die eine individuell gefertigte Kurvenschiene erfordern.

Laut den baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf barrierefreie-immobilie.de zusammengefasst sind, ist bei Mehrfamilienhäusern zudem zu prüfen, ob die verbleibende Restlaufbreite nach DIN 18065 eingehalten wird.

Kosten

Ein Treppenlift für eine gerade Treppe beginnt je nach Ausstattung bei etwa 3.000 bis 5.000 Euro. Kurvenlösungen mit individuell angepasster Schiene liegen deutlich höher, häufig zwischen 8.000 und 15.000 Euro.


Der Plattformlift: Lösung für Rollstuhlfahrer

Ein Plattformlift bewegt eine flache Plattform – groß genug für einen Rollstuhl oder Rollator – entlang der Treppe. Der Nutzer verbleibt während der gesamten Fahrt in seinem Hilfsmittel. Klappbare Geländer und Sicherheitssensoren sichern die Plattform gegen ungewolltes Verlassen oder Einklemmen.

Dieses System ist die logische Wahl für Personen, die sich nicht mehr eigenständig umsetzen können, oder für Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken, die Patienten und Bewohner im Rollstuhl befördern müssen.

Bauliche Voraussetzungen

Der Platzbedarf ist deutlich größer als beim Sitzlift. Eine Treppe muss mindestens 100 cm lichte Breite aufweisen, damit ein Plattformlift sicher montiert werden kann – inklusive der Sicherheitsabstände zu Wand und Geländer. Schmalere Treppen sind für Plattformlifte in der Regel ungeeignet.

Ein weiterer Aspekt: Im Mehrfamilienhaus muss der Treppenraum so dimensioniert sein, dass die Plattform im eingeklappten Zustand den Notausgang nicht versperrt. Detaillierte Anforderungen dazu listet das Informationsportal nullbarriere.de auf.

Kosten

Plattformlifte sind deutlich teurer als Sitzlifte. Für gerade Treppen starten die Preise bei rund 10.000 Euro, für Kurventreppen – bei denen wie beim Sitzlift eine maßgefertigte Schiene notwendig ist – beginnen die Angebote oft erst ab 18.000 Euro aufwärts.


Direkte Gegenüberstellung auf einen Blick

Merkmal Treppenlift Plattformlift
Nutzer Sitzmobile Personen Rollstuhlfahrer, pflegebedürftige Personen
Mindest-Treppenbreite ab ca. 70 cm ab ca. 100 cm
Umsetzen erforderlich Ja Nein
Einstiegskosten (gerade Treppe) ab ~3.000 € ab ~10.000 €
Platzbedarf gering mittel bis hoch

Förderung und Finanzierung

Beide Liftsysteme können bezuschusst werden – das ist ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Wer einen anerkannten Pflegegrad ab 1 besitzt, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro beantragen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt kann der Betrag je Person gewährt werden.

Ergänzend fördert die KfW-Bank über das Programm „Altersgerecht Umbauen" (Zuschuss-Nummer 455-B) Umbauten für mehr Barrierefreiheit mit pauschalen Zuschüssen. Einen umfassenden Überblick über Fördermöglichkeiten bietet pflege.de.

In Fällen, in denen die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, kann zudem die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten vollständig oder anteilig übernehmen.


Wer berät Sie vor Ort?

Bevor eine Kaufentscheidung fällt, lohnt sich eine fachkundige Besichtigung vor Ort. Nur so lassen sich Treppengeometrie, Platzverhältnisse und individuelle Nutzerbedürfnisse zuverlässig einschätzen. Ergotherapeuten und Rehabilitationsfachkräfte können dabei helfen, die Anforderungen des Nutzers klar zu formulieren – eine enge Zusammenarbeit mit dem Anbieter ist dabei unerlässlich.

Auch der Seniorenstützpunkt Deutschland bietet unabhängige Erstinformation zu Plattformliften und verweist auf regionale Beratungsangebote.

Die Region rund um den Bodensee und den Kreis Konstanz bietet zudem den Vorteil, dass Anbieter auf beiden Seiten der deutsch-schweizerischen Grenze tätig sind – für Nutzer in Grenznähe kann das sowohl bei Lieferung als auch bei Wartung und Ersatzteilversorgung relevant sein.